In die öffentliche Kanalisation der Stadt Frankfurt darf nur mit Zustimmung der SEF Abwasser von Grundstücken eingeleitet werden. Dazu bedarf es einer Anschlussgenehmigung. Auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Systeme und Einbauten zur Abwasserableitung ist eine Genehmigung notwendig. Alle dafür notwendigen Informationen und Antragsformulare dafür finden Sie hier auf unserer Webseite. Zur Bearbeitung Ihres Antrags ist es wichtig, dass die eingereichten Berechnungen und Pläne vollständig sind (siehe Merkblatt und Anhang des Antragsformulars).
Auf Ihren Antrag hin wird zunächst eine vorläufige Anschlussgenehmigung mit Auflagen erteilt (z.B. Durchführung einer Dichtheitsprüfung, Einhaltung der Einleitbegrenzung, Zahlung der Gebühren bzw. Kostenerstattung). Sind diese erfüllt, erteilen wir eine finale Anschlussgenehmigung. Diese ist bis zur nächsten Änderung der Entwässerungsanlagen des Grundstücks gültig.