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Immer wieder führt außergewöhnlicher Starkregen an einzelnen Punkten des Stadtgebietes zu Überschwemmungen. Dabei werden Keller und andere tief liegende Räume überflutet, weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind. Hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat sind oftmals die Folge. Das Abpumpen des Wassers, das Reinigen der Räume und das Beheben der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld.

Diese Unannehmlichkeiten kann der Hauseigentümer vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht – auch gegenüber seinen Mietern – für Schäden haftbar, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Mangelnde Vorsorge kann also teuer werden!

Die Kanalnetze von Städten und Gemeinden können aus wirtschaftlichen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort abzuleiten. Die immensen Kosten für einen solchen Ausbau müssten über die Abwassergebühren finanziert werden, die dadurch für den Bürger unvertretbar hoch würden. Deshalb wird bei Starkregen eine kurzzeitige Überlastung des Kanalisationsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungs-Anlagen in Kauf genommen. Als maximale Rückstauebene gilt nach der "Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main" die Straßenoberkante, weil das Wasser, das aus den Kanaldeckeln und Gullys austritt, sich auf der Straße breitflächig verteilt und nicht mehr wesentlich höher steigt.

Diese maximale Rückstauebene ist maßgebend für die Sicherung aller Grundstücksentwässerungsanlagen. Bei Rückstau kann das Wasser des Kanals ansonsten aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen wie Bodenabläufen, Waschbecken, WCs, Duschen, Waschmaschinenabläufen etc. austreten, falls diese nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Übrigens kann es auch ohne Niederschläge jederzeit zu Rückstau-Situationen kommen, zum Beispiel infolge Kanalverstopfung durch einen Fremdkörper, Rohrbruch oder Ausfall eines Pumpwerks, auch für Gebäude, die bis dahin nicht betroffen waren.